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Zuhause üben!
Hygiene-/Schutzplan und Gesundheitstipps für Fahrschulen aufgrund der Corona-Pandemie
Stand: 05.05.2020
Um die Corona-Pandemie einzudämmen müssen auch Fahrschulen Verantwortung übernehmen und sich an spezifische Hygieneregeln halten. Diese Regelungen wurden gemeinsam mit Hygieneexperten entwickelt und werden bei neuen Erkenntnissen hinsichtlich COVID-19 aktualisiert. Das Konzept stellt eine Grundlage dar und sollte ggf. auf individuelle Gegebenheiten angepasst werden.
Allgemein geltende Schutzmaßnahmen
1. Kein Händeschütteln.
2. Husten/Niesen nur in den gebeugten Ellenbogen oder in ein Taschentuch.
3. Zwischen Personen wird stets der gesetzlich vorgeschriebene Abstand, aktuell 1,5 Meter, eingehalten. Poster und Markierungen auf dem Boden weisen darauf hin.
4. Kunden und Mitarbeiter müssen im Kundenbereich und bei Kundenkontakt einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen. Als MNS erlaubt sind Masken, Schals und Tücher.
5. Mitarbeiter werden darauf hingewiesen, dass sie nur zur Arbeit kommen dürfen, wenn sie sich völlig gesund fühlen. Kunden/Besucher dürfen nur eintreten, wenn sie keine Krankheitssymptome haben.
6. Regelmäßiges und gründliches waschen und desinfizieren der Hände von Mitarbeitern und Kunden.
7. Die Anzahl der Besucher/Kunden, die sich gleichzeitig in den Räumen aufhalten dürfen, ist auf Grundlage der Abstandsregeln begrenzt. Schilder weisen darauf hin.
8. Aufenthaltsbereiche im Gebäude sind aufzulösen bzw. unzugänglich zu machen.
9. Aufzüge sollten immer nur von einer Person genutzt werden.
10. Sollten Bundes- und Landesregierungen die Empfehlung aussprechen, eine Tracing-App auf dem Handy zu installieren, machen wir unsere Mitarbeiter und Kunden explizit darauf aufmerksam und fordern sie auf, dem nachzukommen.
Desinfektion, Reinigung, Lüftung und Toiletten
1. Flächen oder Vorrichtungen (z.B. Türklinken, Telefone, Tischflächen, Handläufe an Treppenaufgängen, Getränke- und Snackautomaten, Smartboard, Tastatur, Maus etc.), welche regelmäßig von Kunden und/oder Mitarbeitern berührt werden, sind regelmäßig zu reinigen und desinfizieren.
2. Am Ein-/Ausgang, im Kundenbereich und in der Nähe der Arbeitsplätze sind Desinfektionsspender bereitzustellen, um eine häufige Handhygiene zu ermöglichen.
3. Räumlichkeiten sollen ausreichend gelüftet werden.
4. Gibt es eine Lüftungsanlage, so ist diese ohne „Umluft“ zu betreiben.
5. Die Toiletten müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Wenn möglich ist auf der Herrentoilette jedes zweite Urinal abzusperren.
6. Auf den Toiletten müssen Flüssigseife, Desinfektionsmittel und Papierhandtücher zur Verfügung gestellt werden.
7. Hinweis an den Waschbecken, wie man sich die Hände richtig wäscht und desinfiziert.
Kundenbereich: Anmeldung, Büro, Verwaltung und Schulungsräume
1. Termine mit Kunden sind nach Möglichkeit so zu vergeben, dass sich das Eintreffen und Verlassen im Kundenbereich möglichst nicht überschneidet. Falls dies nicht gewährleistet werden kann, ist der Mindestabstand von derzeit 1,5 Metern einzuhalten.
2. Mitarbeiter und Kunden tragen einen Mund-Nasen-Schutz.
3. Beratungstresen werden mit Plexiglasscheiben (Spuckschutz) ausgestattet.
4. Jeder Kunde wird per Flyer und/oder im Internet über die wichtigsten Verhaltens- und Hygieneregelungen während der Corona-Pandemie informiert (siehe ACADEMY Corona Flyer und ACADEMY Microsites).
5. Die Höchstzahl der Teilnehmer beim Theorieunterricht sollte auf 50% der Teilnehmer begrenzt sein, auf die die jeweilige Räumlichkeit abgenommenen ist. So wird der notwendige Mindestabstand (aktuell 1,5 Meter) eingehalten und die Überwachung ist einfach möglich.
Weitere Arbeitsschutzstandards
1. Die Arbeitsplätze sollen so gestaltet werden, dass die Mitarbeiter einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Mitarbeitern einhalten können.
2. Sofern dies nicht möglich ist, müssen die Arbeitsplätze durch Schutzvorrichtungen voneinander abgegrenzt werden. Dies kann z. B. durch transparente Plastikwände erfolgen. Ist das Aufstellen von Schutzscheiben nicht möglich, müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung stellen.
3. Die Abläufe im Betrieb sollen so organisiert werden, dass die Mitarbeiter möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Eine Entzerrung ist z. B. durch entsprechende Arbeit in Schichten, versetzte Pausenzeiten oder unterschiedliche Anwesenheiten im Büro möglich.
4. Gibt es Orte im Unternehmen, an denen es regelmäßig zu Personenschlangen kommt, sollen Schutzabstände mit Klebeband auf dem Boden markiert werden.
5. Arbeitnehmer, die einer Risikogruppe angehören – also Mitarbeiter über 60 Jahren oder Arbeitnehmer mit entsprechenden Vorerkrankungen – sind vom Arbeitgeber besonders zu schützen und sollen zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren individuell beraten werden.
6. Die Mitarbeiter und Führungskräfte sollen idealerweise aktiv in Hygieneregeln und sonstige Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.
Praktischer Unterricht
1. Es dürfen sich stets nur zwei Personen in einem Fahrzeug befinden – der Schüler und der Fahrlehrer.
2. Kunden und Fahrlehrer waschen und desinfizieren sich die Hände vor jeder Fahrt.
3. Bei eingeschalteter Lüftung/Klimaanlage müssen die hinteren Fenster zur Durchlüftung mindestens einen Spalt geöffnet sein. Keine Umluft-Einstellung verwenden.
4. Zwischen zwei Unterrichtseinheiten muss das Fahrzeug gut durchgelüftet werden.
5. Nach jedem Schüler werden Lenkrad, Schaltung, Blinker etc. desinfiziert.
6. Schüler und Fahrlehrer tragen während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Schutz.
7. Keine Masken im Auto zurücklassen. Benutzte Masken entsorgen oder waschen.
8. Bei der Zweiradausbildung bringen die Fahrschüler ihre eigenen Helme, Handschuhe und Motorrad-Schutzkleidung mit.
Ausbildung mit dem Simulator
1. Die Schüler müssen sich vor der Nutzung des Simulators gründlich die Hände waschen und desinfizieren sowie einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
2. Nach der Übungseinheit werden alle berührten Flächen desinfiziert.
Praktische und theoretische Prüfung
1. Bei den praktischen Prüfungen gelten die gleichen Hygienemaßnahmen wie bei den Fahrstunden.
2. Zuständig für die Organisation der Theorieprüfung ist der TÜV. Abstands- und Hygienemaßnahmen werden so umgesetzt, wie das auch in Schulen bei Prüfungen der Fall ist.